Auf der Generalversammlung wurde am 01.07.1977 gem. § 4 der Satzung folgendes

E h r e n s t a t u t

beschlossen:

I. Auszeichnungen des Vereins sind in aufsteigender Wertigkeit:

      1. Ehrungen für 250, 400, 500 usw. geleistete Fußballspiele oder eine entsprechende Anzahl anderer,   vergleichbarer   Einsätze für den Verein.2. Vereinsnadel in Bronze
      3. Vereinsnadel in Silber
      4. Vereinsnadel in Gold
      5. Ehrenmitgliedschaft
      6. Ehrenvorsitzender

    Außerdem:  Verdienstnadel des Vereins als Vereinsnadel in Gold mit Verdiensturkunde

II. Die Verleihung der Auszeichnungen erfolgt durch den Vorstand. Der Ehrenvorsitzende     wird von der Generalversammlung gewählt.

III. Über alle Auszeichnungen wird eine Urkunde ausgestellt.

IV. (1) Die Wahl zum Ehrenvorsitzenden setzt die Ehrenmitgliedschaft voraus.
      (2) Die Ernennung zum Ehrenmitglied setzt die Inhaberschaft der goldenen
            Vereinsnadel voraus.
      (3) Die Verdienstnadel wird für langjährige, besonders verdienstvolle Vereinbsarbeit
            verliehen.

             Bei außergewöhnlichen Leistungen kommt es nicht unbedingt auf die
             Langjährigkeit an.

V. Voraussetzungen sind:

 a) für die Vereinsnadel in Bronze:
      25 Jahre Mitgliedschaft oder
      250 Einsätze für den Verein oder
      10-jährige Tätigkeit als Funktionsträger

      b) für die Vereinsnadel in Silber:
        40 Jahre Mitgliedschaft oder
       400 Einsätze für den Verein oder
       15-jährige Tätigkeit als Funktionsträger oder das Vorliegen von mindestens zwei
        der drei Voraussetzungen für die Vereinsnadel in Bronze.

      c) für die Vereinsnadel in Gold:
           50 Jahre Mitgliedschaft oder
           500 Einsätze für den Verein oder
           20-jährige Tätigkeit  als Funktionsträger oder das Vorliegen von mindestens zwei
           der vier Voraussetzungen für die Vereinsnadel in Silber.

VI. Ehrungen werden i.d.R. anläßlich bes. Ereignisse im Vereinsleben vorgenommen. Bei  Ehrungen für Einsätze sollten zwischen zwei Auszeichnungen für Spieler 3 Jahre liegen.

VII. Mitglieder, die gem. § 7 der Satzung aus dem Verein ausgeschlossen wurden, verlieren die Berechtigung, die Auszeichnungen zu tragen.

 

                  SV Steinbach 1920 e.V.

                       -Der Vorstand-

Zum Seitenanfang 

 

SVS-Mainsite

Aktualisiert : Samstag, 9. Mai 2015